Siciliafriends Travel GmbH
Bleichstrasse 28
65183 Wiesbaden
Deutschland
Telefon
+ 39 095 7170689
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info@siciliafriends.it
Internetseite
www.siciliafriends.it
Geschäftsführer: Melanie Stelter
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden HRB 29303
Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 309257491
1. Richtlinien und Haftung
Reiseverträge werden vom Gesetz Nr.1084 vom 27.12. 1977 geregelt, gemäß dem am 23.04.1970 in Brüssel unterzeichneten internationalen Abkommen über Reiseverträge (CCV), sowie vom Gesetzesdekret Nr. 206 vom 06.09.2005- Codice di Consumo (Konsumentenschutzrecht).
Die Haftung von Siciliafriends gegenüber den Reisenden und ihrem Eigentum ist von den oben genannten Gesetzen geregelt, und kann auf keinem Fall die von oben genannten Gesetzen vorgesehenen Haftungsgrenzen überschreiten.
2. Anmeldung / Buchung und Zahlung
Buchungen werden bis zur Ausbuchung der Verfügbaren Plätze entgegengenommen. Die Anmeldung/Buchung erfolgt in der Schriftform per Fax oder e-mail. Die Buchung wird erst dann gültig, wenn Siciliafriends die Buchung in Form einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt und gilt als abgeschlossen erst wenn eine Anzahlung, die dem 30% der Gesamtreisekosten sofort nach der Bestätigung geleistet wird. Der Restbetrag muß spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise geleistet werden. Vouchers werden erst nach Erhalt der Endzahlungen erstellt. Buchungen, deren Zahlung nicht innerhalb oben genannter Termine erfolgen, werden ausdrücklich aufgelöst.
3. Preisänderungen
Die vertraglich vereinbarten Preise werden auf Tarifbasis der Leistungspartner für die im Vertrag angegebene Reisezeit kalkuliert. Siciliafriends behält sich vor, auf Grund zwischenzeitlich eingetretener, nicht vorhersehbarer Umstände, wie Verteuerung von Treibstoff, Serviceleistungen, Hotels, eine Preiserhöhung bis zu 10 % vornehmen. Erhöht sich der Preis um mehr als 10%, kann der Vertragspartner durch schriftliche Mitteilung an Siciliafriends innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Alle im Vertrag angegebenen Leistungen, Hotels, Transporte und sonstige Leistungen verstehen sich der Landeskategorie entsprechend.
Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Veränderungen, Sonderwünsche und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform. Siciliafriends behält sich vor, Programmänderungen aus wichtigen Gründen vorzunehmen. Das gleiche gilt für Hotelunterkünfte und sonstige Leistungen, wobei wir bemüht sind, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden, damit der Charakter der Reise möglichst erhalten bleibt. Wir verpflichten uns, die Kunden über derartige Aenderungen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist, zu informieren. Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, haften wir nicht.
5. Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Wird die Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt, behält sich Siciliafriends eine Preiserhöhung im Umfang der nachgewiesenen Mehrkosten vor.
6. Rücktritt – Unterbrechung des Aufenthaltes
Beim Rücktritt vom Reisevertrag werden von Siciliafriends folgende Bußgelder auferlegt, zuzüglich der zu bestreitenden Belastungen und Ausgaben für die Absage der Leistungen:
10% des Gesamtbetrages bei Eingang des Verzichtes bei Siciliafriends 31 Tage vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen
25% des Gesamtbetrages bei Eingang des Verzichtes bei Siciliafriends 22 Tage vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen
60% des Gesamtbetrages bei Eingang des Verzichtes bei Siciliafriends 16 Tage vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen
80% des Gesamtbetrages bei Eingang des Verzichtes bei Siciliafriends 6 Tage vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen
100% des Gesamtbetrages nach dieser Frist
Bei einem Rücktritt einzelner Teilnehmer später als 40 Tage vor Reisebeginn ist nur dann eine Stornogebühr zu zahlen, wenn Siciliafriends entsprechende Kosten durch Leerbettgebühren etc. entstanden sind.
Für einen unterbrochenen Aufenthalt wird keine Rückzahlung geleistet, es sei denn, daß eine klare und bestimmte Erklärung der Hotelleitung vorgelegt werden kann, die ausdrücklich eine Rückzahlung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erlaubt. Die Rückzahlung wird dem vom Hotel angegebenen Betrag entsprechen, abgezogen der etwaig bestrittenen Ausgaben oder Mehrkosten von Siciliafriends.
Auf keinen Fall werden Rückzahlungen erstattet bei: Nichterscheinung des Reisenden bei Reisebeginn, Rücktritt des Reisenden während der Reise, freiwilligen Verzicht auf Leistungen;Verhinderung der Beteiligung auf Grund fehlender oder fehlerhafter Reiseunterlagen, Personalausweis, Reisepass
7. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht
Siciliafriends garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Reisevorbereitung und eine ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Ziellandes bzw. -Ortes. Eine Haftung für gelegentliche Störungen in der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung ist jedoch ebenso ausgeschlossen wie für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Swimmingpool, Klimaanlage oder Lift sowie für unerlaubte und ungesetzliche Handlungen einzelner Leistungsträger. Sport- und Erholungseinrichtungen können auf Grund klimatischer Bedingungen oder geringer Anzahl der Gäste noch in in Betrieb genommen sein; eine Rückerstattung ist nicht zu erwarten. Für bestätigte Zusatzleistungen können Ansprüche nur in Höhe der für die Zusatzleistungen bezahlten Preise geltend gemacht werden. Beanstandungen bei auftretenden Leistungsstörungen sind unverzüglich an Ort und Stelle Siciliafriends (der lokalen Reiseleitung) und dem Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotel etc.) bekannt zu geben um eventuelle Schäden zu verhindern oder zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen, sofern dies möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Beanstandungen spätestens 10 Tage nach dem Ende des Aufenthalts schriftlich mit Begründung bei Siciliafriends eingegangen sein. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Verpflichtungen der Teilnehmer
Die Reiseteilnehmer müssen einen eigenen Pass oder ein anderes Dokument bei sich haben, das für alle von der Reiseroute berührten Länder gilt. Sie müssen die normalen Vorsichts- und Sorgfaltsregeln und alle vom Organisator gelieferten Informationen beachten und sich an die Vorschriften und die Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen halten, die in Bezug zur Reise stehen. Für alle Schäden, die dem Reiseorganisator auf Grund der Nichteinhaltung seitens der Teilnehmer entstehen, sind diese selbst haftbar. Der Reisende wird dem Organisator per Einschreiben bei der Buchung die besonderen persönlichen Wünsche mitteilen, die zum Gegenstand spezifischer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten werden können, vorausgesetzt, dass ihre Verwirklichung möglich ist.
9. Buchungsschutz
Siciliafriends erhebt einen Buchungsschutz von 3 Jahren auf alle Unterkünfte, die der Vertragspartner im Rahmen eines mit Siciliafriends abgeschlossenen Vertrages nutzt.
10. Gepäck
Das Gepäck der Teilnehmer geht auf eigene Verantwortung. Siciliafriends übernimmt keine Haftung für möglichen Verlust oder Schaden.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitfragen ist Berlin/Deutschland
12. Privacy
Auf Basis der geltenden Regelung zur Privacy (Datenschutz), Information gemäss art. 13 der Gesetzesverordnung 196/03, garantiert Siciliafriends die strengste Vertraulichkeit bezüglich der mitgeteilten Daten.
13.Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter “www.auswaertiges-amt.de” sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Hoehere Gewalt ( Erdrutsche, Strassensenkungen, Vulkanausbrueche usw.), Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1 für Leistungen, welche vom Kunden ausdruecklich bestellt und von uns bestaetigt wurden sowie die Unterbringung während der Reise beinhalten
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
13.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
14. Gerichtsstand / Allgemeines
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
14.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.3 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.4 Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14.5 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.6 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter.